Indikationen für einen Gentest

Bei bestimmten Konstellationen ist ein Gentest auf Genveränderungen in den Risikogenen indiziert. Die Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Genveränderung beträgt bei diesen Familienkonstellationen über 10%1.

Die Einschlusskriterien umfassen Verwandschaftskonstellationen ersten bis dritten Grades. Diese können Sie unter folgendem Link einsehen:

https://www.krebsgesellschaft.de/zertdokumente.html
(Bitte öffnen Sie: Brustkrebszentren und Checkliste zur Erfassung der erblichen Belastung für Brust- oder Eierstockkrebs)

Treffen ein oder mehrere dieser sogenannten Einschlusskriterien zu, kann dies auf eine genetische Ursache hinweisen. Hier ist es sinnvoll, sich von spezialisierten Zentren für familiären Brust- und Eierstockkrebs beraten zu lassen.


Hier geht zur Terminvereinbarung für eine Beratung im Zentrum Köln.

Hier finden Sie eine Übersicht der Konsortialzentren bei denen Sie einen Beratungstermin vereinbaren können.

Quellen und Erläuterungen

Diese Einschlusskriterien werden im Konsortium evaluiert2,3. Ein Gentest ist bei diesen Einschlusskriterien im Rahmen von Spezialverträgen mit den Konsortialzentren möglich.

Quellen: Evidenzbasierte Kriterien einer familiären Brust- und Eierstockkrebsbelastung des Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs, bei denen eine Keimbahntestung indiziert ist.

1 Kast K et al., J Med Genet 2016; 53:465-71
2 Engel C et al., BMC Cancer 2018; 8:265
3 Harter P et al., PLoS One 2017; 12:e0186043

*      Die „gleiche Linie“ bezieht sich auf die mütterliche oder väterliche Linie der zu beratenden Person.
**    Der Brustkrebs umfasst auch das DCIS, der Eierstockkrebs umfasst auch Borderline-Tumoren, primäre Tuben- und Peritonealkarzinom sowie STIC als obligate
        Vorstufen hochgradiger seröser Ovarialkarzinome.
***  Diese Konstellationen gelten vorbehaltlich der weiteren prospektiven Validierung.